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   OLG Naumburg, 06.12.2013 - 12 Wx 42/13   

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https://dejure.org/2013,49242
OLG Naumburg, 06.12.2013 - 12 Wx 42/13 (https://dejure.org/2013,49242)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.12.2013 - 12 Wx 42/13 (https://dejure.org/2013,49242)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. Dezember 2013 - 12 Wx 42/13 (https://dejure.org/2013,49242)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • notar-drkotz.de

    Grundbuchberichtigung - Übernahme der in einem Bodensonderungsplan enthaltenen Angaben

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 22
    Berichtigung der Bestandsangaben im Grundbuch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbuchamt ist an die Angaben aus dem Sonderungsbescheid gebunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Oldenburg, 11.12.1991 - 5 W 129/91

    Grundbuch, öffentl. glaube des, Angaben, tatsächliche, Fortführungsmitteilung,

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.12.2013 - 12 Wx 42/13
    Denn die Größenangabe in den Grundbüchern spielt zwar rechtstatsächlich eine wichtige Rolle, nimmt als Teil des Bestandsverzeichnisses jedoch nicht am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teil (vgl. BayObLGZ 1976, 109; OLG Oldenburg Rpfleger 1992, 387; OLG München Rpfleger 2009, 673; OLG München FGPrax 2009, 9; Demharter, GBO, 28. Aufl. Rdn. 26 zu § 2 GBO).

    Es war hier mithin ohne eine weitere Sachprüfung verpflichtet, die in dem Sonderungsbescheid enthaltenen Veränderungen der Bestandsangaben in das Bestandsverzeichnis aufzunehmen, da diese auf einer ordnungsgemäßen katastermäßigen Neuvermessung beruhten (vgl. ähnlich für Fortführungsmitteilungen des Katasteramtes: OLG Oldenburg Rpfleger 1992, 387).

  • BGH, 17.05.2000 - VIII ZR 210/99

    Widerspruch des Geschäftsführers einer GmbH gegen einen Mahnbescheid

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.12.2013 - 12 Wx 42/13
    Zu Gunsten der Partei ist insoweit davon auszugehen, dass sie im Zweifel mit ihrer Prozesshandlung das bezweckt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig erscheint und ihrer rechtlich entstandenen Interessenlage am ehesten entspricht (vgl. BGH NJW-RR 1994, 568; BGH NJW-RR 1996, 1210/1211; BGH NJW 2000, 3216, 3217; Putzo in Thomas/ Putzo, ZPO, 25. Aufl., Einl. III Rdn.16).
  • OLG München, 23.09.2008 - 34 Wx 25/08

    Grundbuchberichtigung: Voraussetzungen einer Berichtigung hinsichtlich eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.12.2013 - 12 Wx 42/13
    Denn die Größenangabe in den Grundbüchern spielt zwar rechtstatsächlich eine wichtige Rolle, nimmt als Teil des Bestandsverzeichnisses jedoch nicht am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teil (vgl. BayObLGZ 1976, 109; OLG Oldenburg Rpfleger 1992, 387; OLG München Rpfleger 2009, 673; OLG München FGPrax 2009, 9; Demharter, GBO, 28. Aufl. Rdn. 26 zu § 2 GBO).
  • BayObLG, 03.07.1992 - 2Z BR 45/92

    Einräumen eines Ankaufrechts für den Hypothekengläubiger durch den

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.12.2013 - 12 Wx 42/13
    Die nach § 71 Abs. 2 S. 2 GBO nur beschränkt statthafte Anfechtung einer anfänglich unrichtigen Eintragung kann aber nicht dadurch umgangen werden, dass zunächst eine Berichtigung beantragt und dann gegen deren Zurückweisung die unbeschränkte Beschwerde mit dem Ziel der Beseitigung der Eintragung eingelegt wird (vgl. BayObLG Rpfleger 1993, 58; OLG Hamm Rpfleger 1993, 486; OLG Frankfurt Rpfleger 1996, 336; OLG Frankfurt ZfIR 2005, 254; Demharter, GBO, 28. Aufl., Rdn. 30 zu § 71 GBO).
  • BGH, 11.11.1993 - VII ZB 24/93

    Berichtigung einer Prozeßhandlung ist nicht ausgeschlossen!

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.12.2013 - 12 Wx 42/13
    Zu Gunsten der Partei ist insoweit davon auszugehen, dass sie im Zweifel mit ihrer Prozesshandlung das bezweckt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig erscheint und ihrer rechtlich entstandenen Interessenlage am ehesten entspricht (vgl. BGH NJW-RR 1994, 568; BGH NJW-RR 1996, 1210/1211; BGH NJW 2000, 3216, 3217; Putzo in Thomas/ Putzo, ZPO, 25. Aufl., Einl. III Rdn.16).
  • OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 20 W 352/02

    Grundbucheintragung von Sicherungshypotheken wegen Gerichtskosten: Behandlung von

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.12.2013 - 12 Wx 42/13
    Das betroffene Grundstück ist nach Maßgabe des § 28 S. 1 GBO in Übereinstimmung mit dem Inhalt des Grundbuchs bezeichnet worden und war nicht auf eine inhaltlich unzulässige Eintragung gerichtet.Eine Sachprüfung des Ersuchens nach § 38 GBO nimmt das Grundbuchamt hingegen nicht vor, die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben trägt vielmehr allein die ersuchende Behörde (vgl. OLG Frankfurt FGPrax 2003, 197; Demharter, GBO, § 38 GBO Rdn. 74 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 27.04.1993 - 15 W 381/92

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung eines auf § 22 GBO gestützten

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.12.2013 - 12 Wx 42/13
    Die nach § 71 Abs. 2 S. 2 GBO nur beschränkt statthafte Anfechtung einer anfänglich unrichtigen Eintragung kann aber nicht dadurch umgangen werden, dass zunächst eine Berichtigung beantragt und dann gegen deren Zurückweisung die unbeschränkte Beschwerde mit dem Ziel der Beseitigung der Eintragung eingelegt wird (vgl. BayObLG Rpfleger 1993, 58; OLG Hamm Rpfleger 1993, 486; OLG Frankfurt Rpfleger 1996, 336; OLG Frankfurt ZfIR 2005, 254; Demharter, GBO, 28. Aufl., Rdn. 30 zu § 71 GBO).
  • OLG Frankfurt, 28.01.1985 - 20 W 113/84

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.12.2013 - 12 Wx 42/13
    b) Soweit der Beteiligte zu 1) allerdings darüber hinaus beantragt hat, im Wege der Grundbuchberichtigung auch die übrigen Bestandsdaten aller anderen Grundstücke zu erfassen, die eine Gesamtbestandsgröße von ca. 2,4442 ha ergeben würden, betrifft dies nicht nur Angaben rein tatsächlicher Art, die nur über die tatsächlichen Verhältnisse des Grundstücks im Bestandsverzeichnis Auskunft geben und als solches nicht dem öffentlichen Glauben unterliegen können, sondern eine Eintragung, die eine rechtliche Beziehung des Grundstückseigentümers zu dem Grundstück nachweisen soll (vgl. OLG Frankfurt OLGZ 1985, 156).
  • OLG Frankfurt, 24.01.1996 - 20 W 9/96

    Erlöschen von Bergwerkseigentum

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.12.2013 - 12 Wx 42/13
    Die nach § 71 Abs. 2 S. 2 GBO nur beschränkt statthafte Anfechtung einer anfänglich unrichtigen Eintragung kann aber nicht dadurch umgangen werden, dass zunächst eine Berichtigung beantragt und dann gegen deren Zurückweisung die unbeschränkte Beschwerde mit dem Ziel der Beseitigung der Eintragung eingelegt wird (vgl. BayObLG Rpfleger 1993, 58; OLG Hamm Rpfleger 1993, 486; OLG Frankfurt Rpfleger 1996, 336; OLG Frankfurt ZfIR 2005, 254; Demharter, GBO, 28. Aufl., Rdn. 30 zu § 71 GBO).
  • BGH, 18.06.1996 - VI ZR 325/95

    Streitgegenstands-Verwechslung - § 511 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, Berufung

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.12.2013 - 12 Wx 42/13
    Zu Gunsten der Partei ist insoweit davon auszugehen, dass sie im Zweifel mit ihrer Prozesshandlung das bezweckt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig erscheint und ihrer rechtlich entstandenen Interessenlage am ehesten entspricht (vgl. BGH NJW-RR 1994, 568; BGH NJW-RR 1996, 1210/1211; BGH NJW 2000, 3216, 3217; Putzo in Thomas/ Putzo, ZPO, 25. Aufl., Einl. III Rdn.16).
  • OLG München, 24.07.2009 - 34 Wx 27/09

    Grundbuchverfahren: Eintragungsvoraussetzung für einen Grundstücksteil;

  • BGH, 02.12.2005 - V ZR 11/05

    Umfang der Richtigkeitsvermutung des Grundbuchs

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